+49 2102 977538

info@teranga-reisen.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Teranga Hotel & Reisen GmbH

Lieber Kunde,

 

diese Allgemeinen Geschäfsbedingungen (nachfolgend AGB) der Teranga Hotel & Reisen GmbH, Lintorfer Weg 69, 40885 Ratingen, regeln das Vertragsverhältnis der zwischen Teranga Hotel & Reisen GmbH, nachfolgend Reisevermittler oder Reiseveranstalter genannt und dem Kunden zustande gekommenen Reisevertrages.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH tritt als Vermittler von Reisen, Flugbeförderungen und sonstigen Touristikleistungen auf. Für diese Tätigkeit gilt Rubrik A der AGB.

 

 

Rubrik A:

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH unterhält auf dieser Internetseite (nachfolgend Website) Online-Reiseportale. Der Nutzer kann auf der Website die Verfügbarkeit von Reise-, Flug-, Hotel- und sonstigen touristischen Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend Touristikleistungen), wie z.B. Mietwagen, Reiseversicherungen, etc., verschiedene Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittlern etc. (nachfolgend zusammenfassend Anbieter genannt) entsprechend der von ihm gemachten An- und Eingaben prüfen. Soweit gewünscht kann der Nutzer zudem Verträge über die Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter abschließen. Desweiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und –hinweise zur Verfügung.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH tritt ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Rahmen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen Teranga Reisen und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung eine Touristikleistung, ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistung ist.

 

Die auf der Website dargestellten Angebote von Touristikdienstleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens Teranga Hotel & Reisen GmbH und /oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluß eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben. Die Angebotsabgabe durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an den jeweiligen Anbieter.

 

Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung – soweit vorgesehen- sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Nutzer, soweit verfügbar, auf der Website zur Einsichtnahme und Akzeptanz von Teranga Hotel & Reisen GmbH bereitgestellt.

Der Vertragstext und Ihre Bestelldaten werden von Teranga Hotel & Reisen GmbH zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert, sind aber von Ihnen nicht direkt über die Website abrufbar. Im Rahmen der Vertragsabwicklung leitet Teranga Hotel & Reisen GmbH die Vertragsdaten an die von Ihnen ausgewählten Vertragspartner (wie z.B. Airline, Reiseveranstalter, Kreditkartenunternehmen oder Versicherungsunternehmen etc.) weiter.

 

Allgemeine Vertragsbedingungen der Teranga Hotel & Reisen GmbH, die Bedingungen der Anbieter von Touristikleistungen sowie die Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen.

 

 

 

§ 2 Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden

 

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegt.

 

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotel, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglichen zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

 

Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

 

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

 

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

 

Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalers vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungssfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Teranga Reisen nicht zur Entgegennahme von Mängel bezüglich der Touristikleistung berechtigt bzw. verpflichtet ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung zu erheben.

 

 

 

§ 3 Bezahlung

Bei Flugbuchungen wird eine Zahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises fällig. Bei Pauschalreisen ist Teranga Hotel & Reisen GmbH berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen entsprechend den Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters der vermittelten Leistung zu verlangen. Der Kunde kann diesem Forderungseinzug keine Einwendungen aus Schlechterfüllung des Reisevermittlungsvertrages entgegenhalten.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

 

 

§ 4 Haftung

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touritikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH ist in zumutbarem Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen insbesondere in Bezug auf Preise, Termine und Beschränkungen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür kann Teranga Hotel & Reisen GmbH nicht übernehmen.

 

Sämtliche auf der Website aufgeführten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar, so dass Teranga Hotel & Reisen GmbH nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung haftet.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Anbietern. Auf der Website angezeigte Kartendarstellungen oder Geodaten dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Anbieters. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind allein die örtlichen Angaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Buchungs- und Reisebestätigung gemacht werden.

 

Im übrigen haftet Teranga Hotel & Reisen GmbH bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommenen Garantien und bei einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Teranga Reisen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Flugzeugentführungen, Kriege, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Streiks, Sturm, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen , von denen die Dienste von Teranga Hotel & Reisen GmbH oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

 

 

 

§ 5 Reiseversicherungen

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

 

 

 

§ 6 Pass- und Visuminformationen

 

Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

 

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

 

 

§ 7 Verjährung

 

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

 

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

 

Die o.g. Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

 

Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

 

§ 8 Leistungsänderungen

 

Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (zB. Stornierung oder Umbuchung) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Teranga Reisen ist berechtigt, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch für Flugpauschalreisen zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisetermin in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

Bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

Bis 7 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermin, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

Bei Umbuchungen von bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen ist Teranga Reisen zudem berechtigt, zusätzlich zu dem von der Fluggesellschaft oder dem Ticketaussteller erhobenen Entgelten ein eigenes Service-Entgelt in Höhe von € 50,00 zu erheben.

 

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

 

 

 

§ 9 Nicht in Anspruch genommene Leistung

 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen entgegenstehen.

 

 

 

§ 10 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten wenn sie in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

 

Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

 

 

§ 11 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

 

 

§ 12 Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Mängel der Vermittlungsleistung von Teranga Hotel & Reisen GmbH sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu schaffen. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Teranga Hotel & Reisen GmbH möglich gewesen wäre.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Teranga Hotel & Reisen GmbH nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Touristikleistung berechtigt und verpflichtet ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung zu erheben.

Eine Buchung von durch Teranga Hotel & Reisen GmbH vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangen der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

 

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

 

Schäden, Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

 

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

 

13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

 

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

 

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

 

Die „Black List“ (Schwarze Liste) können Sie auf unserer Internetseite einsehen.

 

 

 

§ 14 Rechtswahl

 

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

Soweit bei Klagen des Kunden gegenüber des Reiseveranstalters im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalter dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

 

 

§ 15 Gerichtsstand

 

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

 

wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oderwenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht anwendbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

 

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten alle Vereinbarungen der zwischen dem Kunden und Teranga Hotel & Reisen GmbH bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorausgehenden Vereinbarungen ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

 

Teranga Hotel & Reisen GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Internetseite wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgestellt. Mit der Weiternutzung der Internetseite nach einer Änderung der AGB erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen.

 

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 

Rubrik B:

 

Die Veranstaltertätigkeit von Teranga Hotel & Reisen GmbH gilt nur für Angebote auf der Internetseite von Teranga Hotel & Reisen GmbH unter der Rubrik „Angebote“ und Pauschalreisen unter der Rubrik „Hotels“.

 

 

 

 

Stand: Februar 2015

 

+49 2102 977538

info@teranga-reisen.com

+49 2102 977538

info@teranga-reisen.com